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Baubetriebliche Analyse der Vertrags- / Termindaten
Grundlage für eine baubegleitende Beratung und terminlichen und monetären Beurteilung von Bauablaufstörungen ist eine baubetriebliche Analyse des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages einschließlich aller wesentlichen Vereinbarungen.
Entsprechende Ergebnisse werden der Baustelle zur Abwicklung und Koordinierung der Baumaßnahmen als Datenbank-„Checkliste“ zur Verfügung gestellt.
Beurteilung des vertraglichen SOLL-Ablaufs
Um einen Termin-SOLL-IST-Vergleich durchführen zu können, wird zunächst baubetrieblich geprüft, ob der SOLL-Bauablauf realistisch, d.h. technisch und zeitlich durchführbar ist. Hierbei werden u.a. die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und die technische und kapazitative Leistungsfähigkeit des AN beurteilt.
Beurteilung von Störungssachverhalten
Um den Nachweis der Behinderungen und Störungen sowie den Nachweis der daraus resultierenden Bauzeitverzögerung zu führen, wird jede Behinderung / Störung einzeln aufgegriffen und im Rahmen einer ausführlichen Dokumentation verfolgt
Vorgangsbezogene Ermittlung und Darstellung von störungsbedingten Terminfolgen
Ausgehend von dem im SOLL- Terminplan vorgesehenen ungestörten SOLL- Bauablauf werden die anrechenbaren Verzögerungszeiten einzelner Störungssachverhalte in den SOLL- Terminplan eingerechnet bzw. graphisch projiziert.
Das Ergebnis dieser Einarbeitung dient dann u.a. als Grundlage für baubegleitende Terminprognosen oder der Beurteilung von Bauzeitverzögerungen, etc
Ermittlung und Darstellung von störungsbedingten Mehrkosten auf der Basis der vorhandenen Doku-mentationsunterlagen
Unter Verwendung der vorhandenen Kostennachweisen werden je nach Anspruchsgrundlage der einzelnen Bauablaufstörungen die störungsbedingten Mehrkosten als Schadensersatz, Vergütung, Entschädigung oder Schadensschätzung ermittelt. Die Anspruchsgrundlage wird hierbei immer in Zusammenarbeit mit der Rechtsberatung des Auftragnehmers definiert
Unterstützung bei außergerichtlicher und/ oder gerichtlicher Durchsetzung der Forderungen aus gestörtem Bauablauf
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Forderungen aus gestörtem Bauablauf bis zur Einigung mit Ihrem Vertragspartner oder auch bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens.
Prüfung und Abwehr von Forderungen aus gestörtem Bauablauf
Sofern im Rahmen eines gestörten Bauablaufes Forderungen von Unternehmer, Nachunternehmer oder Lieferanten gestellt werden, werden diese objektiv und qualifiziert in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung geprüft und beurteilt.