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Harmonisierung von Ausschreibungsunterlagen
Zur Vermeidung von Mehrkosten und Störungen des Bauablaufes ist es oftmals sinnvoll und notwendig, dass die Ausschreibungsunterlagen bereits vor der Veröffentlichung einer umfassenden thematischen und inhaltlichen Harmonisierung unterzogen werden. Durch das frühzeitige Erkennen von Unstimmigkeiten innerhalb der Ausschreibungsunterlagen werden mögliche Entwurfsänderungen und -ergänzungen vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert.
Projektkoordination:
Im Rahmen der Projektkoordination unterstützen wir Sie beim Aufbau der Projektstruktur und Koordination der Projektbeteiligten im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen, Termine und Kosten.
Nachtragsmanagement (AG):
Das Nachtragsmanagement für den Auftraggeber umfasst die baubetriebliche Analyse der Vertragsdaten und die Prüfung von Nachtragsangeboten im Hinblick auf Termine und Kosten.
Claimmanagement (AG):
Bei gestörten Bauablaufes ist es wichtig, rechtzeitig zu erkennen, was zu welchem Zeitpunkt hätte geleistet werden müssen und was tatsächlich geleistet werden konnte. Hierbei ist die Entwicklung der vertraglichen SOLL-Termine, unter Berücksichtigung der eingetretenen Bauablaufstörungen zu beurteilen.
Durch den ständigen Vergleich mit dem tatsächlichen IST-Ablauf können mögliche bauzeitverlängernde Ansprüche oder Beschleunigungsanforderungen zeitnah beurteilt und entsprechende Kosten geprüft werden.
Prüfung von Abrechnungen, Klärung von Abrechnungsproblemen:
Wir prüfen die vom Auftragnehmer eingereichten Abrechnungsunterlagen auf Vollständigkeit und Vertragskonformität. Bei möglichen Problemen der Abrechnung werden diese baubetrieblich beurteilt.
Prüfung und Beurteilung von Forderungen aus gestörtem Bauablauf:
In Verbindung mit den Leistungen des Claimmanagements werden berechtigte Forderungen aus gestörtem Bauablauf geprüft und nicht berechtigten Forderungen abgewehrt.
Dokumentation von Leistungsständen:
Die Leistungsstände einzelner Gewerke werden abschnittsbezogen fotografisch dokumentiert und in Bezug zur jeweiligen vertraglichen SOLL-Leistung prozentual bewertet.
Durch Verwendung von Objektfaktoren kann dann der Gesamt-Fertigstellungsgrad aller ausgeführten Arbeiten ermittelt werden. Sämtliche Daten werden bei Claimmanagement und Projektkoordination weiter verwendet.
Dokumentation von Störungssachverhalten (AG):
Die bei der Ausführung von Bau- und Montageleistungen visuell erkennbaren Störungssachverhalte werden fotografisch dokumentiert. Gleichzeitig werden im Zuge einer baubegleitenden Beratung die entsprechenden Formalien definiert und kontrolliert.
Terminliche und monetäre Auswirkungen werden zeitnah beurteilt und dokumentiert.
Beweissicherungsgutachten:
Im Rahmen von Beweissicherungen werden bei aktuellen Baumaßnahmen u.a. die Leistungsstände, Mängel, Maßungenauigkeiten, etc. fotografisch festgehalten. Bei bereits bestehenden Gebäuden und bauliche Anlagen wird der aktuelle Zustand fotografisch und geometrisch dokumentiert.
Erkennbare Schadensstellen werden lokalisiert, dokumentiert und katalogisiert. Zu jeder Beweissicherung wird ein Gutachten entsprechend den Anforderungen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens erstellt.
Unterstützung bei Gerichtsverfahren:
Wir unterstützen Sie auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch die Erstellung von Gutachten, Entgegnung von Schriftsätzen der Gegenpartei.